Das Wessely-Gutachten: Rechtliche Klarheit im Herdenschutz

Der Jurist Wolfgang Wessely, Senatsvorsitzender am Landesverwaltungsgericht und Lehrbeauftragter an der Universität Wien, ein Rechtsgutachten zum § 19 Tierschutzgesetz. Darin stellt er klar, dass Tierhalter:innen ihre Tiere auch dann schützen müssen, wenn eine Alm als „nicht schützbar“ gilt. Pauschale Ausnahmen existieren nicht; jeder Einzelfall ist zu prüfen. Zudem betont er die Pflicht der Bezirksverwaltungen, bei Verstößen einzugreifen – etwa durch Auflagen, die Anordnung eines Nachtpferchs oder im äußersten Fall durch den Abtrieb der Tiere.

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